Hier finden sich alle Informationen zu einer Mitgliedschaft im Verein und die wichtigsten Dokumente (Satzung, Beitragsordnung, Beitrittsformular).
Mitgliedschaft
Für den Erwerb der Mitgliedschaft im Vereins gilt:
- Mitglied des Vereins kann grundsätzlich jede natürliche und juristische Person werden.
- Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist grundsätzlich schriftlich zu stellen. Ist eine schriftliche Antragstellung durch die betreffende Person aufgrund einer Erkrankung, Behinderung oder anderer begründeter Fälle nicht möglich, so kann hiervon abweichend die Mitgliedschaft in anderer Form beantragt werden, welche für die betreffende Person geeigneter ist.
- Mitgliedsarten sind: Ordentliche Mitglieder, Fördermitglieder und Ehrenmitglieder.
- Über die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern und Fördermitgliedern entscheidet der Vorstand. Im Falle einer Ablehnung der Aufnahme in den Verein durch den Vorstand kann durch die oder den Betreffenden eine Entscheidung darüber in der Mitgliederversammlung herbeigeführt werden. Die Mitgliederversammlung entscheidet dann endgültig über den Antrag auf Aufnahme in den Verein. Über die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung.
Nachfolgend alle für eine Mitgliedschaft notwendigen Dokumente: die Satzung, die Beitragsordnung und das Beitrittsformular.